Wer eine Eigentumswohnung erwirbt, erwirbt nicht nur Wohnungseigentum, sondern wird gleichzeitig auch automatisch Mitglied einer werdenden oder bereits bestehenden Wohnungseigentümergemeinschaft.
Das Zusammenleben und Miteinander in einer solchen Gemeinschaft ist in der Praxis oftmals mit vielfältigen Problemen verbunden, angefangen von bestehenden Mängeln am Gemeinschaftseigentum nach Erwerb vom Bauträger, über Beschlussanfechtungsklagen querulatorischer Miteigentümer bis Streitigkeiten zwischen Eigentümer und Verwalter oder unter den einzelnen Eigentümern.
Wir unterstützen und beraten Eigentümergemeinschaften, WEG-Verwalter, einzelne Eigentümer und Bauträger.
Zu unseren Tätigkeitsfeldern auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts gehören
- GESTALTUNG VON GEMEINSCHAFTSORDNUNGEN / TEILUNGSERKLÄRUNGEN
- WIRKSAME BESCHLUSSFASSUNG DER EIGENTÜMERGEMEINSCHAFT
- BEITREIBUNG RÜCKSTÄNDIGER HAUSGELDER
- ANFECHTUNG VON BESCHLÜSSEN
- ÄNDERUNG DER GEMEINSCHAFTSORDNUNG / TEILUNGSERKLÄRUNG
- STREITIGKEITEN ÜBER DIE RECHTE UND PFLICHTEN DER EIGENTÜMER
- VERFOLGUNG VON MÄNGELANSPRÜCHEN GEGENÜBER DEM BAUTRÄGER