Unter öffentlichem Baurecht versteht man diejenigen Rechtsvorschriften, die die Zulässigkeit und die Grenzen, die Ordnung und die Förderung der baulichen Nutzung des Bodens, insbesondere durch Errichtung, bestimmungsgemäße Nutzung, wesentliche Veränderung und Beseitigung baulicher Anlagen, betreffen. Das Öffentliche Baurecht unterteilt sich in das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht sowie die sonstigen baurechtsrelevanten Vorschriften.
Wir beraten und unterstützen private und gewerbliche Bauherren, Angrenzer und Kommunen auf dem Gebiet des öffentlichen Baurechts.