Wir beraten und unterstützen Sie beim Erwerb, der Veräußerung, der Vermietung und Belastung von Immobilien, bei Grundstücksgeschäften und Miteigentümerverträgen sowie in Fragen des Erbbaurechts, bei Wege- und Leitungsrechten.
Zu unseren Tätigkeitsfeldern auf dem Gebiet des Immobilienrechts gehören insbesondere:
- GRUNDSTÜCKSGESCHÄFTE
- HAFTUNG/MÄNGEL BEI GRUNDSTÜCKSKÄUFEN
- VERTRÄGE UNTER MITEIGENTÜMERN
- NACHBARRECHTLICHE PROBLEME
- MAKLERRECHT
- HYPOTHEKEN- UND GRUNDSCHULDRECHT
- ERBBAURECHT
- WEGE- UND LEITUNGSRECHTE
- PACHTRECHT