Oftmals stellt sich die Frage, ob und wie noch zu Lebzeiten eines Menschen Teile des Vermögens auf die nächste Generation übertragen werden sollen oder was mit dem Vermögen nach dem Tode eines Menschen geschehen soll.
Wir beraten und unterstützten seit vielen Jahren Mandanten auf dem Gebiet des Erb- und Schenkungsrechts.
Zu unseren Tätigkeitsfeldern auf dem Gebiet des Erb- und Schenkungsrechts gehören daher insbesondere:
- BERATUNG UND GESTALTUNG VON TESTAMENT
- REGELUNG ERBRECHTLICHER UNTERNEHMENSNACHFOLGE
- TESTAMENTSVOLLSTRECKUNG
- VORSORGEVOLLMACHTEN
- PATIENTENVERFÜGUNGEN
- VORWEGGENOMMENE ERBFOLGE
- AUSEINANDERSETZUNG VON ERBENGEMEINSCHAFTEN
- ERBTEILS- UND PFLICHTTEILSRECHT
- ERBVERTRÄGE