Im Zusammenhang mit der Errichtung, Sanierung oder Veränderung eines Bauvorhabens ergeben sich zwischen den Beteiligten komplexe Rechtsbeziehungen. Eine juristische Begleitung und Betreuung von Bauprojekten ist daher in vielen Fällen erforderlich. Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren alle am Bau beteiligten Parteien, Bauherren, Architekten, Ingenieure, Bauleiter, Projektsteuerer, Handwerker, Bauunternehmen und Bauträger.
Auf Nachfrage bieten wir für unsere Mandanten auch Inhouse-Schulungen und -seminare an.
Zu unseren Tätigkeitsfeldern auf dem Gebiet des Baurechts gehören daher insbesondere:
- PROJEKTBEGLEITENDE RECHTSBERATUNG
- GESTALTUNG UND ABWICKLUNG VON BAUVERTRÄGEN
- GESTALTUNG UND ABWICKLUNG VON BAUTRÄGERVERTRÄGEN
- GENERALÜBERNEHMER- UND GENERALUNTERNEHMERVERTRÄGE
- VERGABERECHT
- BEWÄLTIGUNG VON BAUABLAUFSTÖRUNGEN
- DURCHSETZUNG UND ABWEHR VON MÄNGELANSPRÜCHEN
- DURCHSETZUNG UND ABWEHR VON VERGÜTUNGSFORDERUNGEN
- ABWICKLUNG VON BAUSCHÄDEN MIT BETEILIGTEN VERSICHERERN
- FÜHRUNG VON SELBSTÄNDIGEN BEWEISVERFAHREN UND BAUPROZESSEN