Wir beraten und unterstützten Architekten, Ingenieure, Bauleiter, Projektsteuerer und Bauherren in allen Fragen des Architekten- und Ingenieurrechts.
Auf Nachfrage bieten wir für unsere Mandanten auch Inhouse-Schulungen und -seminare an.
Zu unseren Tätigkeitsfeldern auf dem Gebiet des Architekten- und Ingenieurrechts gehören:
- GESTALTUNG VON ARCHITEKTEN- UND INGENIEURVERTRÄGEN
- GESTALTUNG VON GENERALPLANVERTRÄGEN
- ABRECHNUNGEN VON BAU-, ARCHITEKTEN- UND INGENIEURLEISTUNGEN
- HONORARFRAGEN NACH HOAI
- HAFTUNG VON ARCHITEKTEN UND INGENIEUREN
- ARCHITEKTENURHEBERRECHT