Bei allen rechtlichen Fragen um das Arbeitsverhältnis beraten und vertreten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Verfahren.
Zu unseren Tätigkeitsfeldern auf dem Gebiet des Arbeitsrechts gehören insbesondere:
- GESTALTUNG UND PRÜFUNG VON ARBEITS- UND GESCHÄFTSFÜHRERVERTRÄGEN
- ABMAHNUNGEN
- KÜNDIGUNGEN UND KÜNDIGUNGSSCHUTZVERFAHREN
- AUFHEBUNGS- UND ABWICKLUNGSVERTRÄGE
- ARBEITSZEUGNISSE
- URLAUBSRECHT
- TEILZEIT- UND BEFRISTUNGSRECHT
- BETRIEBSVEREINBARUNGEN