Wir beraten und vertreten Sie, als Versicherungsnehmer, bei Streitigkeiten über die Verpflichtung des Versicherers zur Leistungserbringung in den Sparten des Privatversicherungsrechts.
Zu unseren Tätigkeitsfeldern auf dem Gebiet des Versicherungsrechts gehören daher insbesondere:
- PERSONENVERSICHERUNGEN, INSBESONDERE KRANKEN-, PFLEGE-, UNFALL UND BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNGEN
- SACHVERSICHERUNGEN, INSBESONDERE DIE WOHNGEBÄUDE UND KFZ-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
- HAFTPFLICHTVERSICHERUNGEN UND VERMÖGENSSCHADENSVERSICHERUNGEN JEDER ART